Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Nutzung der Plattform roleALPHA
roleALPHA GmbH, Aschergasse 34, 1130 Wien, Österreich
§ 1 Geltungsbereich, ausschließliches Unternehmergeschäft
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Bereitstellung und Nutzung der Software-as-a-Service-Plattform roleALPHA durch die roleALPHA GmbH (nachfolgend „Anbieter") gegenüber ihren Vertragspartnern (nachfolgend „Kunde").
1.2 Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 1 UGB, also an natürliche oder juristische Personen sowie rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 1 KSchG ist nicht vorgesehen und wird nicht angeboten. Dementsprechend finden das Konsumentenschutzgesetz (KSchG) und das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) auf Verträge nach diesen AGB keine Anwendung; ein gesetzliches Rücktrittsrecht nach dem FAGG besteht nicht.
1.3 Mit der Registrierung bzw. der Bestellung bestätigt der Kunde, Unternehmer im Sinne von 1.2 zu sein.
1.4 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder in Kenntnis solcher Bedingungen die Leistung erbringt. Abweichungen gelten nur, wenn der Anbieter ihnen ausdrücklich in Schriftform zustimmt.
1.5 Im Verhältnis der Vertragsdokumente gilt folgende Rangordnung: (1) individuelle schriftliche Vereinbarungen und Leistungsscheine, (2) der Auftragsverarbeitungsvertrag in datenschutzrechtlichen Fragen, (3) diese AGB.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
2.1 Der Anbieter stellt dem Kunden die webbasierte Plattform roleALPHA zur Nutzung über das Internet bereit. Die Software wird nicht an den Kunden übergeben, sondern als Dienst betrieben (Software as a Service).
2.2 roleALPHA dient dem Organisations-, Rollen- und Wertschöpfungsmanagement. Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem gewählten Tarif bzw. Leistungsschein und den vom Kunden aktivierten Modulen. Zu den Funktionsbereichen zählen — je nach Buchung — Personen- und Organisationsdaten, Rollen, Wertschöpfung, Organigramme, Ziele und Ergebniskennzahlen, Projekte, Richtlinien, Kostenstellen, Zeichnungen, Besprechungen, IT-Landschaft, Risiken, Kompetenzen, Aufwandserfassung, Bedarf und Ressourcenplanung, Konnektoren zu Vorsystemen, Organisationsintelligenz (als eigener Data Node, den der Kunde selbst einschaltet) sowie KI-gestützte Unterstützungsfunktionen.
2.3 Die Plattform besteht aus dem Core (Steuerungsebene: Identitäten, Rechte und Sichtbarkeiten, Metadaten, Protokollierung, Vermittlung der KI-Aufrufe) und den Data Nodes (fachliche Datenknoten, die die Inhalte je Domäne halten). Wo die Data Nodes betrieben werden, richtet sich nach dem vereinbarten Betriebsmodell (§ 3).
2.4 Der Anbieter ist berechtigt, die Software weiterzuentwickeln, zu verbessern und die eingesetzten Technologien zu ändern, solange der vereinbarte Funktionsumfang im Wesentlichen erhalten bleibt. Wesentliche Änderungen des Funktionsumfangs teilt der Anbieter dem Kunden mit angemessener Frist vorab mit. Führt eine wesentliche Änderung zu einer erheblichen Beeinträchtigung der vom Kunden genutzten Funktionen, kann der Kunde den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich kündigen.
2.5 Nicht Vertragsgegenstand sind, soweit nicht gesondert vereinbart: Beratung, Einführungsunterstützung, Datenmigration, Schulung, individuelle Anpassungen, Betrieb kundenseitiger Infrastruktur sowie die Beschaffung von Zugängen zu Vorsystemen des Kunden.
2.6 Die Plattform ist keine Dokumentenablage. Zu Objekten können ausschließlich Verweise auf Dokumente in Systemen des Kunden hinterlegt werden; eine Speicherung von Dateien an Objekten ist nicht vorgesehen. Der Abruf eines verlinkten Dokuments erfolgt unmittelbar zwischen dem Webbrowser des Nutzers und dem Quellsystem des Kunden. Verfügbarkeit, Inhalt, Zugriffsrechte und Aufbewahrung der verlinkten Dokumente liegen allein beim Kunden; sie sind weder von der Verfügbarkeitszusage nach § 8 noch von der Sicherung nach § 14.5 erfasst. Ob eine Vorschau innerhalb der Plattform möglich ist, bestimmt das jeweilige Quellsystem; ein Anspruch darauf besteht nicht.
§ 3 Betriebsmodelle — Verantwortungsverteilung
3.1 Der Core wird in allen Modellen vom Anbieter betrieben. Für die Data Nodes stehen drei Modelle zur Verfügung; das für den Vertrag geltende Modell wird im Leistungsschein bzw. der Bestellung festgelegt:
| M1 — Vollständig verwaltet | M2 — Hybrid | M3 — Kunden-Cloud | |
|---|---|---|---|
| Betrieb der Data Nodes | Anbieter | Kunde, in eigener Infrastruktur | vom Kunden gewählter Dritt-Hoster |
| Speicherort der Fachinhalte | Infrastruktur des Anbieters | Infrastruktur des Kunden | Infrastruktur des Dritt-Hosters |
| Verfügbarkeitszusage nach § 8 | gilt für Core und Data Nodes | gilt nur für den Core | gilt nur für den Core |
| Sicherungskopien der Fachinhalte | Anbieter | Kunde | Kunde |
| Einspielen von Aktualisierungen der Data Nodes | Anbieter | Kunde, mit Unterstützung des Anbieters | Kunde |
3.2 Pflichten des Kunden in den Modellen M2 und M3. Betreibt der Kunde die Data Nodes selbst oder über einen Dritten, so obliegt ihm:
a) die Bereitstellung und der Betrieb einer geeigneten Infrastruktur nach den vom Anbieter mitgeteilten Mindestanforderungen (Rechen-, Speicher- und Netzressourcen, Datenbankversion, Laufzeitumgebung);
b) die Absicherung dieser Infrastruktur nach dem Stand der Technik, einschließlich physischer Sicherheit, Netzwerksicherheit, Datenträgerverschlüsselung, Sicherungskopien und Wiederherstellbarkeit;
c) das zeitnahe Einspielen der vom Anbieter bereitgestellten Aktualisierungen, insbesondere sicherheitsrelevanter Aktualisierungen, sowie die Mitwirkung bei Wartungsfenstern;
d) die Bereitstellung eines gesicherten Fernwartungszugangs, soweit dies zur Störungsbeseitigung erforderlich ist;
e) die Verfügbarkeit, Überwachung und Wiederherstellung seiner Data Nodes.
Welche dieser Pflichten der Kunde tatsächlich selbst ausführen muss, hängt zusätzlich von der vereinbarten Auslieferungsform ab. Liefert der Anbieter die Betriebssystemebene mit aus, stellt er Werkzeuge bereit, die Aktualisierungen selbsttätig einspielen und den Betrieb zusätzlich überwachen; lit. c und lit. e beschränken sich dann auf Bereitstellung und Mitwirkung. Wird der Data Node dagegen in eine vom Kunden betriebene Container-Orchestrierung ausgeliefert, gibt es diese Werkzeuge nicht: lit. c und lit. e obliegen dem Kunden dann vollständig. Der Anbieter stellt den jeweils erwarteten Stand zum Abruf bereit und zeigt Abweichungen an; er spielt sie nicht ein.
3.3 Der Anbieter haftet nicht für Störungen, Datenverluste oder Sicherheitsvorfälle, die auf die kundenseitige Infrastruktur, auf ein Unterlassen von Aktualisierungen nach 3.2 lit. c oder auf Handlungen des vom Kunden beauftragten Dritt-Hosters zurückgehen. Verzögerungen bei der Störungsbeseitigung, die auf einem fehlenden oder verzögert bereitgestellten Zugang nach 3.2 lit. d beruhen, gehen nicht zulasten des Anbieters.
3.4 Ein Wechsel des Betriebsmodells ist möglich; er wird gesondert vereinbart und kann Einmalaufwände auslösen. Der Anbieter unterstützt den Wechsel; die Datenmigration erfolgt mit Prüfsummenkontrolle.
§ 4 Vertragsschluss, Nutzerkonten, Nutzung im Konzern
4.1 Die Nutzung setzt eine Registrierung bzw. eine Bestellung voraus. Der Vertrag kommt mit Bestätigung der Bestellung durch den Anbieter oder mit der Freischaltung des Zugangs zustande.
4.2 Der Kunde stellt sicher, dass die bei Registrierung und Bestellung angegebenen Daten richtig und vollständig sind, und teilt Änderungen unverzüglich mit.
4.3 Der Kunde verwaltet die Nutzerkonten seiner Nutzer eigenverantwortlich über die Administrationsfunktionen der Plattform. Er ist verpflichtet:
a) Zugangsdaten geheim zu halten und seine Nutzer entsprechend zu verpflichten;
b) Berechtigungen und Sichtbarkeiten so zu vergeben, dass Nutzer nur auf die für ihre Aufgabe erforderlichen Daten zugreifen können;
c) Konten ausgeschiedener Nutzer unverzüglich zu deaktivieren;
d) den Anbieter unverzüglich zu informieren, wenn Anhaltspunkte für einen Missbrauch von Zugangsdaten bestehen.
4.4 Die Abrechnung erfolgt, soweit nach dem Tarif vorgesehen, je Mandant nach (a) der Zahl der Organisationsmitglieder — das sind die im Mandanten geführten Personen und KI-Agenten, unabhängig davon, ob sie über ein Anmeldekonto verfügen; Vorlagen zählen nicht —, (b) der Zahl der Objekte (Entitäten) jener Data Nodes, die auf der vom Anbieter für alle Kunden betriebenen Umgebung „rA Cloud" laufen; Data Nodes auf Umgebungen des Kunden werden nicht je Objekt abgerechnet, Personen und KI-Agenten werden nicht doppelt gezählt, sowie (c) den Tokenkosten der KI-Nutzung über den Zugang des Anbieters (§ 7.3). Gezählt wird täglich; maßgeblich ist jeweils der Höchststand im Kalendermonat. Die Zählung und die Zahlen sieht der vom Kunden bestimmte Administrator in der Plattform unter „Billing" in derselben Form wie der Anbieter. Eine Nutzung eines Zugangs durch mehrere Personen („Account-Sharing") ist unzulässig.
4.5 Konzernnutzung. Der Kunde darf verbundene Unternehmen im Sinne des § 189a Z 8 UGB zur Nutzung berechtigen, wenn dies im Leistungsschein vorgesehen oder mit dem Anbieter vereinbart ist. Der Kunde bleibt in diesem Fall für die Einhaltung dieser AGB durch die verbundenen Unternehmen verantwortlich und haftet für deren Verhalten wie für eigenes.
§ 5 Nutzungsrechte und -pflichten
5.1 Der Anbieter gewährt dem Kunden für die Dauer des Vertragsverhältnisses ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, die Plattform im vereinbarten Umfang für eigene betriebliche Zwecke zu nutzen. Ein weitergehendes Recht, insbesondere ein Recht am Quellcode, wird nicht eingeräumt.
5.2 Dem Kunden ist insbesondere untersagt:
a) die Plattform Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen, sie zu vermieten, weiterzuvertreiben oder als Dienstleistung für Dritte zu betreiben, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart ist (die Konzernnutzung nach 4.5 bleibt unberührt);
b) die Software zu dekompilieren, zu disassemblieren oder zurückzuentwickeln, soweit dies nicht gesetzlich zwingend erlaubt ist;
c) Schutzmechanismen zu umgehen, Sicherheitsprüfungen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters durchzuführen oder Schwachstellen auszunutzen;
d) die Plattform in einer Weise zu nutzen, die deren Betrieb oder die Nutzung durch andere Kunden beeinträchtigt oder gefährdet, insbesondere durch automatisierte Massenzugriffe außerhalb der bereitgestellten Schnittstellen;
e) Inhalte einzubringen, die gegen geltendes Recht verstoßen, Rechte Dritter verletzen oder Schadsoftware enthalten;
f) die Plattform oder daraus gewonnene Erkenntnisse zu nutzen, um ein gleichartiges oder konkurrierendes Produkt oder eine gleichartige Dienstleistung — unmittelbar oder mittelbar — zu erstellen, zu trainieren oder zu verbessern.
5.3 Export- und Sanktionsbestimmungen. Der Kunde versichert, dass er und die von ihm zur Nutzung berechtigten Personen und Unternehmen nicht auf Sanktionslisten der Europäischen Union, der Vereinigten Staaten oder der Vereinten Nationen geführt werden und die Plattform nicht in Ländern oder für Zwecke nutzen, die Export- oder Sanktionsbeschränkungen unterliegen. Der Anbieter ist berechtigt, den Zugang bei Verstößen unverzüglich zu sperren.
5.4 Bei einem erheblichen oder trotz Aufforderung fortgesetzten Verstoß gegen § 5 ist der Anbieter berechtigt, den Zugang nach Ankündigung ganz oder teilweise zu sperren und den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Bei Gefahr im Verzug — insbesondere bei Bedrohung der Sicherheit oder Verfügbarkeit der Plattform — kann die Sperre auch ohne Vorankündigung erfolgen; der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich.
5.5 Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer vertragswidrigen Nutzung durch den Kunden oder auf von ihm eingebrachten Inhalten beruhen, und ersetzt die dadurch entstehenden Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung.
§ 6 KI-gestützte Funktionen
6.1 Die Plattform bietet KI-gestützte Funktionen (Assistent und Chat, Zusammenfassungen, Vorschläge, Klassifikation, Übersetzung, semantische Suche). Diese Funktionen sind standardmäßig deaktiviert und werden erst nach Konfiguration durch den Kunden nutzbar.
6.2 Die Verarbeitung erfolgt durch externe KI-Dienstleister. Der Kunde bestimmt Anbieter und Modell aus dem jeweils verfügbaren Katalog sowie — datenbereichsweise — welche Daten die KI überhaupt lesen darf. Ohne Freigabe eines Datenbereichs findet für diesen Bereich keine Übermittlung statt. Die eingesetzten Anbieter, Verarbeitungsorte und Übermittlungsmechanismen sind in der Liste der Unterauftragsverarbeiter ausgewiesen; Einzelheiten der Datenverarbeitung in der Datenschutzerklärung.
6.3 Ein Anspruch auf den Einsatz eines bestimmten Anbieters, eines bestimmten Modells oder einer bestimmten KI-Methode besteht nicht. Der Anbieter kann eingesetzte KI-Dienstleister und Modelle ändern, wenn sich dadurch keine wesentliche Änderung des Funktionsumfangs ergibt; bei wesentlichen Änderungen gilt § 2.4. Fällt ein KI-Dienstleister aus, ändert seine Bedingungen oder stellt ein Modell ein, kann dies zu einer vorübergehenden Einschränkung der KI-Funktionen führen; § 8.2 gilt entsprechend.
6.4 Eigener Anbieterzugang („BYOK"). Der Kunde kann eigene Zugangsschlüssel für einen KI-Anbieter hinterlegen. In diesem Fall besteht die Vertragsbeziehung zum KI-Anbieter zwischen dem Kunden und dem Anbieter des KI-Dienstes; der Kunde ist für die Einhaltung der dortigen Nutzungs- und Datenschutzbedingungen und für die Beurteilung einer Drittlandübermittlung selbst verantwortlich. Der Anbieter speichert die Zugangsschlüssel verschlüsselt und verwendet sie ausschließlich zur Ausführung der vom Kunden ausgelösten Funktionen.
6.5 Unzulässige Nutzung der KI-Funktionen. Dem Kunden ist insbesondere untersagt:
a) gesetzwidrige oder schädigende Nutzung, einschließlich der Erstellung oder Verbreitung diskriminierender, gewaltverherrlichender, belästigender oder sonst rechtswidriger Inhalte;
b) die Verletzung von Rechten Dritter, insbesondere der Privatsphäre und des geistigen Eigentums;
c) die Beeinträchtigung von Sicherheit und Integrität von Systemen;
d) der Einsatz für Entscheidungen mit hohem Risiko — insbesondere im Zusammenhang mit kritischer Infrastruktur oder medizinischen, juristischen, personellen oder finanziellen Entscheidungen — ohne qualifizierte menschliche Prüfung;
e) Täuschung, Betrug und Manipulation, einschließlich irreführender Aussagen über Herkunft oder Urheberschaft von Inhalten;
f) die Behauptung, ein mit Hilfe der KI-Funktionen erzeugtes Ergebnis sei von einem Menschen erstellt worden, obwohl dies nicht der Fall ist.
6.6 Der Kunde ist verpflichtet, die Nutzungsbedingungen des jeweils eingesetzten KI-Dienstleisters einzuhalten und seine Nutzer entsprechend zu verpflichten.
6.7 Keine Gewähr für KI-Ergebnisse. Ergebnisse KI-gestützter Funktionen können unrichtig, unvollständig, veraltet oder irreführend sein. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder Verwertbarkeit dieser Ergebnisse. Der Kunde ist verpflichtet, KI-Ergebnisse vor einer Verwendung eigenverantwortlich zu prüfen und zu validieren. Die Plattform trifft keine automatisierten Entscheidungen mit rechtlicher Wirkung oder erheblicher Beeinträchtigung für betroffene Personen; setzt der Kunde KI-Ergebnisse dennoch für personenbezogene Bewertungen ein, verantwortet er dies selbst.
§ 7 Vergütung und Zahlungsbedingungen
7.1 Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Tarif bzw. Leistungsschein. Alle Preise verstehen sich in Euro und zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer sowie sonstiger Abgaben. Bei Leistungen an Unternehmer in anderen EU-Mitgliedstaaten gilt gegebenenfalls das Reverse-Charge-Verfahren; der Kunde teilt hierfür seine gültige UID-Nummer mit.
7.2 Die Abrechnung erfolgt monatlich oder jährlich im Voraus, je nach vereinbartem Tarif, sowie — soweit vereinbart — nutzungsabhängig nachträglich.
7.3 Nutzungsabhängige Vergütung der KI-Funktionen. Soweit der Kunde KI-Funktionen über einen vom Anbieter bereitgestellten Zugang nutzt, wird der Verbrauch nutzungsabhängig abgerechnet. Grundlage sind die je Aufruf protokollierten Verbrauchsmengen (Token) und Kosten nach dem jeweils geltenden Preisverzeichnis; in US-Dollar anfallende Kosten werden mit dem Referenzkurs der Europäischen Zentralbank des Tages umgerechnet, ist für einen Tag kein Kurs verfügbar, mit dem letzten veröffentlichten, dessen Datum die Plattform ausweist. Der Kunde kann den Verbrauch in der Plattform jederzeit einsehen (Einstellungen › Billing, je Anwendungsfall mit dem Verbrauch des laufenden Monats und einer Hochrechnung bis Monatsende). Nutzt der Kunde einen eigenen Anbieterzugang (§ 6.4), rechnet der KI-Anbieter unmittelbar mit dem Kunden ab.
7.4 Zahlung. Die Zahlung erfolgt gegen Rechnung mittels Überweisung, sofern nichts anderes vereinbart ist. Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Rechnungen werden elektronisch übermittelt, und zwar an die vom Kunden in der Plattform hinterlegte E-Mail-Adresse für Rechnungen (Einstellungen › Billing), hilfsweise an die sonst hinterlegte Adresse; der Kunde stimmt der elektronischen Rechnungslegung zu.
7.5 Verzug. Bei Zahlungsverzug gebühren Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe nach § 456 UGB sowie der Ersatz der notwendigen und zweckentsprechenden Betreibungs- und Einbringungskosten. Der Anbieter ist nach erfolgloser Mahnung mit Setzung einer Nachfrist von mindestens 14 Tagen berechtigt, den Zugang zur Plattform bis zum Zahlungseingang zu sperren; die Zahlungspflicht bleibt für den Sperrzeitraum bestehen. Bei Verzug mit mehr als zwei Abrechnungsperioden kann der Anbieter den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.
7.6 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
7.8 Kontingente und Freischaltungen. Für Vorgänge, die beim Anbieter Fremdkosten verursachen (insbesondere das KI-Budget über den Zugang des Anbieters, Proberaum-Läufe, aufgenommene Ereignisse und Rechenminuten für Auswertungen), gelten monatliche Kontingente. Die Höhe jedes Kontingents und die Schwelle, ab der gewarnt wird, legt der vom Kunden bestimmte Administrator in der Plattform selbst fest — jeweils bis zu einer Obergrenze, die der Anbieter je Mandant festlegt; ohne gesonderte Festlegung gilt die in der Plattform ausgewiesene Standard-Obergrenze. Ist ein Kontingent erreicht, wird nur der betroffene Vorgang abgewiesen; der Zugriff auf die Daten des Kunden bleibt unberührt. Ebenso schaltet der Administrator des Kunden die zuschaltbaren Funktionen (Proberaum, KI-Übersetzung, personenbezogene Auswertung) selbst frei. Eine höhere Obergrenze kann gesondert vereinbart werden.
7.7 Preisänderungen. Der Anbieter ist berechtigt, die Preise mit einer Ankündigungsfrist von zwei Monaten zum Beginn einer neuen Abrechnungsperiode zu ändern. Die Mitteilung erfolgt per E-Mail an die vom Kunden hinterlegte Adresse. Beträgt die Erhöhung mehr als 10 % gegenüber dem bisherigen Preis, kann der Kunde das Vertragsverhältnis binnen vier Wochen nach Zugang der Mitteilung außerordentlich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Erhöhung kündigen. Die Erhöhung wird in diesem Fall nicht wirksam. Änderungen der Preise Dritter, die unmittelbar in die nutzungsabhängige Abrechnung nach 7.3 eingehen (KI-Dienstleister), gibt der Anbieter mit angemessener Vorankündigung weiter; ein Kündigungsrecht besteht insoweit ab einer Erhöhung von mehr als 10 % der betroffenen Position.
§ 8 Verfügbarkeit
8.1 Der Anbieter erbringt die Leistung mit einer angestrebten Verfügbarkeit von 99 % im Jahresdurchschnitt, gemessen am von ihm betriebenen Teil der Plattform. In den Modellen M2 und M3 bezieht sich die Zusage ausschließlich auf den Core.
8.2 Von der Verfügbarkeitsberechnung ausgenommen sind Zeiten, in denen die Plattform aus folgenden Gründen nicht oder nur eingeschränkt nutzbar ist:
a) angekündigte Wartungsarbeiten und Aktualisierungen;
b) höhere Gewalt und sonstige Umstände außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters (§ 15);
c) Störungen der Internetanbindung oder der Endgeräte des Kunden;
d) Störungen oder Ausfälle der kundenseitigen Infrastruktur einschließlich der Data Nodes in den Modellen M2 und M3 sowie der Vorsysteme des Kunden;
e) Ausfälle, Einschränkungen oder Bedingungsänderungen externer KI-Dienstleister und sonstiger vom Kunden gewählter Drittdienste;
f) Sperren aufgrund von Zahlungsverzug (§ 7.5) oder eines Verstoßes des Kunden (§ 5.4);
g) Beeinträchtigungen, die auf einem Unterlassen von Aktualisierungen oder Mitwirkungshandlungen des Kunden beruhen (§ 3.2).
8.3 Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt und mit angemessener Frist angekündigt. Dringende sicherheitsrelevante Maßnahmen kann der Anbieter jederzeit und ohne Vorankündigung durchführen; er informiert den Kunden unverzüglich.
8.4 Gutschrift. Ist die Plattform aus einem vom Anbieter zu vertretenden Grund über einen zusammenhängenden Zeitraum von mehr als 24 Stunden nicht nutzbar, kann der Kunde eine anteilige Gutschrift auf das monatliche Entgelt verlangen. Die Gutschrift berechnet sich anteilig nach der Dauer der Nichtverfügbarkeit und ist auf 50 % des monatlichen Entgelts des betroffenen Monats begrenzt. Der Anspruch ist binnen eines Monats nach Ende der Störung schriftlich geltend zu machen. Weitergehende Ansprüche richten sich nach § 13.
§ 9 Datenschutz
9.1 Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten nach der DSGVO und dem österreichischen DSG. Einzelheiten sind in der Datenschutzerklärung beschrieben.
9.2 Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Dieser wird mit Annahme dieser AGB wirksam und ist ihr integraler Bestandteil. Im Fall eines Widerspruchs zwischen dem Auftragsverarbeitungsvertrag und diesen AGB geht der Auftragsverarbeitungsvertrag vor.
9.3 Der Kunde bleibt hinsichtlich der von ihm eingebrachten Inhalte Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Z 7 DSGVO. Er ist insbesondere für das Vorliegen einer Rechtsgrundlage, die Erfüllung der Informationspflichten gegenüber betroffenen Personen und die Beachtung arbeits- und mitbestimmungsrechtlicher Vorgaben verantwortlich. Er bestätigt, die Anforderungen an eine rechtmäßige Verarbeitung erfüllt zu haben.
9.4 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass bei der Nutzung des Data Node Organisationsintelligenz (Interaktionssignale) — und ebenso bei Freischaltung der personenbezogenen Auswertung — regelmäßig eine Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO erforderlich ist und Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmervertretung berührt sein können (§§ 96, 96a ArbVG sowie, bei Beschäftigten außerhalb Österreichs, das dort anwendbare Mitbestimmungsrecht). Die Prüfung und Umsetzung obliegt dem Kunden.
9.5 Für Übermittlungen an KI-Dienstleister in Drittländern gelten die Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission bzw. — soweit der Empfänger zertifiziert ist — das EU-U.S. Data Privacy Framework. Der Kunde kann die Plattform ohne Drittlandübermittlung betreiben (§ 6.1 und § 6.2).
9.6 Die technisch-organisatorischen Maßnahmen des Anbieters sind im Dokument Technisch-organisatorische Maßnahmen beschrieben.
§ 10 Vertraulichkeit
10.1 Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der anderen Partei geheim zu halten, nur für Zwecke dieses Vertrags zu verwenden und Dritten nicht zugänglich zu machen. Vertraulich sind insbesondere Preise und Vertragsbedingungen, technische und betriebliche Informationen, Sicherheitsinformationen sowie Informationen, die als vertraulich bezeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt.
10.2 Die Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die (a) allgemein bekannt sind oder ohne Verletzung dieser Verpflichtung bekannt werden, (b) der empfangenden Partei rechtmäßig ohne Vertraulichkeitsbindung bekannt waren, (c) von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt wurden oder (d) aufgrund einer gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtung offenzulegen sind. Im Fall von (d) informiert die verpflichtete Partei die andere Partei, soweit rechtlich zulässig, vorab.
10.3 Die Parteien dürfen vertrauliche Informationen an ihre Beschäftigten, Berater und Unterauftragnehmer weitergeben, soweit diese sie zur Vertragserfüllung benötigen und in gleichwertigem Umfang zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
10.4 Die Verpflichtung besteht während der Vertragslaufzeit und drei Jahre über deren Ende hinaus. Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse im Sinne des UWG sowie personenbezogene Daten sind unbefristet geschützt.
§ 11 Geistiges Eigentum, Kundendaten, Referenznennung
11.1 Alle Rechte an der Plattform — einschließlich Urheber-, Marken- und sonstiger Schutzrechte an Software, Dokumentation, Oberflächengestaltung und Bezeichnungen — verbleiben beim Anbieter oder seinen Lizenzgebern. Der Kunde erhält ausschließlich das Nutzungsrecht nach § 5.1.
11.2 Die vom Kunden eingebrachten Inhalte und Daten bleiben im Eigentum des Kunden. Der Anbieter erhält daran nur die zur Vertragserfüllung erforderlichen, zeitlich auf die Vertragsdauer beschränkten Nutzungsrechte. Eine Nutzung der Kundeninhalte für eigene Zwecke des Anbieters, insbesondere zum Trainieren oder Verbessern von KI-Modellen, findet nicht statt.
11.3 Der Anbieter darf anonymisierte oder aggregierte Nutzungsinformationen, die keinen Rückschluss auf den Kunden, seine Nutzer oder seine Inhalte zulassen, zur Verbesserung, Absicherung und Kapazitätsplanung der Plattform verwenden.
11.4 KI-generierte Inhalte. Inhalte, die durch KI-Funktionen erzeugt werden, können urheberrechtlich nicht geschützt sein, wenn es an einer hinreichenden menschlichen Schöpfungshöhe fehlt. Es ist möglich, dass gleichartige Ergebnisse auch anderen Nutzern gegenüber erzeugt werden. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich zu prüfen, ob und inwieweit KI-generierte Inhalte schutzfähig und rechtlich verwertbar sind und ob ihre Nutzung Rechte Dritter verletzt. Der Anbieter übernimmt hierfür keine Gewähr.
11.5 Referenznennung. Der Anbieter darf den Namen und das Logo des Kunden zur Referenzierung der Geschäftsbeziehung verwenden, sofern der Kunde dem im Leistungsschein oder gesondert zugestimmt hat. Die Zustimmung ist jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerruflich.
§ 12 Gewährleistung
12.1 Der Anbieter gewährleistet, dass die Plattform während der Vertragslaufzeit im Wesentlichen die im Leistungsschein und in der Dokumentation beschriebenen Funktionen aufweist und dem vereinbarten Nutzungszweck entspricht.
12.2 Eine Gewährleistung für eine ununterbrochene Verfügbarkeit oder einen vollständig fehlerfreien Betrieb wird nicht übernommen; für die Verfügbarkeit gilt § 8. Der Anbieter behebt Mängel innerhalb angemessener Zeit.
12.3 Der Kunde hat Mängel unverzüglich nach Feststellung nachvollziehbar und mit den zur Eingrenzung erforderlichen Angaben zu melden und den Anbieter bei der Mängelfeststellung angemessen zu unterstützen.
12.4 Der Anbieter ist zunächst zur Verbesserung berechtigt. Erst nach zwei fehlgeschlagenen Verbesserungsversuchen innerhalb angemessener Frist kann der Kunde Preisminderung oder — bei einem wesentlichen Mangel — Wandlung verlangen.
12.5 Abweichend von § 924 ABGB wird die Vermutungsfrist (Beweislastumkehr) auf sechs Monate ab Bereitstellung verkürzt.
12.6 Abweichend von § 933 ABGB wird die Gewährleistungsfrist auf ein Jahr ab Bereitstellung verkürzt. Für Ansprüche wegen arglistig verschwiegener Mängel gelten die gesetzlichen Regelungen unverändert.
12.7 Keine Gewährleistung besteht für Mängel, die auf einer vertragswidrigen Nutzung, auf Eingriffen des Kunden oder Dritter, auf der kundenseitigen Infrastruktur (§ 3.2), auf einem Unterlassen von Aktualisierungen oder auf Störungen von Vorsystemen und Drittdiensten des Kunden beruhen. Für KI-Ergebnisse gilt § 6.7.
§ 13 Haftung
13.1 Zwingende Haftung. Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sowie in allen weiteren Fällen, in denen eine Haftungsbeschränkung gesetzlich unzulässig ist (insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, PHG). Die nachfolgenden Beschränkungen gelten für diese Fälle nicht.
13.2 Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters gegenüber Unternehmern für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
13.3 Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Zinsverluste, Ansprüche Dritter und Datenverlust ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
13.4 Haftungsobergrenze. Soweit der Anbieter nach Maßgabe von 13.1 bis 13.3 haftet und die Haftung nicht zwingend unbeschränkt ist, ist die Gesamthaftung des Anbieters begrenzt auf das Zweifache der vom Kunden im betroffenen Kalenderjahr gezahlten Vergütung, höchstens jedoch auf EUR 10.000,– je Kalenderjahr.
13.5 Datensicherung. Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten regelmäßig über die Exportfunktion der Plattform zu sichern, und trägt in den Modellen M2 und M3 die Verantwortung für die Sicherung der Fachinhalte (§ 3.2 lit. b). Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur in dem Umfang, in dem der Verlust auch bei ordnungsgemäßer, dem Risiko angemessener Datensicherung durch den Kunden eingetreten wäre.
13.6 Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Beschäftigten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Unterauftragnehmer des Anbieters.
13.7 Schadenersatzansprüche des Kunden sind bei Vermeidung des Verfalls binnen sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls aber binnen der gesetzlichen Verjährungsfristen gerichtlich geltend zu machen.
§ 14 Vertragslaufzeit und Kündigung
14.1 Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern nicht im Leistungsschein eine befristete Laufzeit vereinbart ist.
14.2 Der Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums ordentlich gekündigt werden. Die Kündigung erfolgt in Schriftform oder Textform (E-Mail genügt).
14.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei einer schwerwiegenden Vertragsverletzung, die trotz Aufforderung mit angemessener Frist nicht behoben wird, bei einem Verstoß nach § 5.4, bei Zahlungsverzug nach § 7.5 oder bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Partei, soweit gesetzlich zulässig.
14.4 Bereits im Voraus bezahlte Entgelte werden bei einer vom Anbieter zu vertretenden außerordentlichen Kündigung durch den Kunden anteilig erstattet. Im Übrigen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung für den bereits abgerechneten Zeitraum.
14.5 Nach Vertragsende: Der Kunde kann seine Daten bis zum Vertragsende über die Exportfunktion der Plattform sichern. Der Anbieter löscht die Daten nach Maßgabe von Abschnitt 7 des Auftragsverarbeitungsvertrags, grundsätzlich binnen 30 Tagen nach Vertragsende, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Auf Wunsch des Kunden stellt der Anbieter gegen Aufwandsersatz einen Datenexport zur Verfügung, sofern der Zugang bereits deaktiviert ist.
§ 15 Höhere Gewalt
15.1 Bei Ereignissen höherer Gewalt werden die Leistungspflichten beider Parteien für die Dauer der Behinderung und deren Nachwirkungen ausgesetzt. Als höhere Gewalt gelten insbesondere: Naturkatastrophen, Krieg, Terroranschläge, Pandemien und Epidemien, behördliche Anordnungen, Streik und Aussperrung, erhebliche Betriebsstörungen ohne Verschulden, Ausfall der Energieversorgung, Ausfall von Internetinfrastruktur oder von Rechenzentren Dritter sowie Cyberangriffe auf kritische Infrastruktur.
15.2 Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich über Eintritt, Art und voraussichtliche Dauer des Ereignisses und unternimmt zumutbare Anstrengungen zur Begrenzung der Auswirkungen.
15.3 Dauert das Ereignis länger als 30 Tage an, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag hinsichtlich der betroffenen Leistungen außerordentlich zu kündigen. Für den betroffenen Zeitraum bereits geleistete Zahlungen werden anteilig erstattet.
§ 16 Änderungen dieser AGB
16.1 Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit einer Ankündigungsfrist von mindestens vier Wochen zu ändern, soweit die Änderung zur Anpassung an geänderte rechtliche Rahmenbedingungen, an eine geänderte Rechtsprechung oder an eine Weiterentwicklung der Leistungen erforderlich ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt.
16.2 Die Mitteilung erfolgt per E-Mail an die vom Kunden hinterlegte Adresse und weist auf die geänderten Bestimmungen, das Widerspruchsrecht und die Folgen eines Unterbleibens des Widerspruchs hin. Widerspricht der Kunde nicht binnen vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die geänderten AGB als angenommen.
16.3 Widerspricht der Kunde, bleibt es bei den bisherigen Bedingungen. Der Anbieter ist in diesem Fall berechtigt, das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung ordentlich zu kündigen.
16.4 Änderungen der wesentlichen Leistungspflichten (Leistungsumfang, Vergütung) sind von 16.1 nicht erfasst; hierfür gelten § 2.4 und § 7.7.
§ 17 Schlussbestimmungen
17.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.
17.2 Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist das sachlich zuständige Gericht in Wien, Österreich, ausschließlich zuständig, soweit gesetzlich zulässig.
17.3 Erklärungen im Rahmen dieses Vertrags bedürfen der Schrift- oder Textform. E-Mail genügt, soweit nicht ausdrücklich Schriftform vereinbart ist.
17.4 Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters übertragen. Der Anbieter ist berechtigt, den Vertrag im Rahmen einer Gesamtrechtsnachfolge oder einer Übertragung des betreffenden Geschäftsbereichs auf ein Konzernunternehmen zu übertragen; der Kunde wird darüber informiert.
17.5 Der Anbieter darf Unterauftragnehmer einsetzen. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gilt Abschnitt 5 des Auftragsverarbeitungsvertrags.
17.6 Salvatorische Klausel. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung gilt als durch eine wirksame ersetzt, die dem mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für Regelungslücken.
17.7 Ergänzend gelten die Bestimmungen des ABGB und des UGB sowie die einschlägigen Bestimmungen der DSGVO und des DSG.
§ 18 Kontakt
roleALPHA GmbH
Aschergasse 34
1130 Wien, Österreich
Allgemeine Anfragen: ⟨TODO: office@rolealpha.app⟩
Vertragsangelegenheiten: ⟨TODO: E-Mail-Adresse⟩
Datenschutz: ⟨TODO: datenschutz@rolealpha.app⟩
Support: ⟨TODO: support@rolealpha.app⟩
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